Theo Förch GmbH & Co. KG
Logistikzentrum
Neuenstadt-Kochertürn
Sehr geehrte Nachbarn und interessierte Mitbürger der
Theo Förch GmbH und Co. KG,
unser Logistikzentrum mit dem Gefahrstofflager ist nach §7 der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde angemeldet.
Zur Abwendung von Gefährdungen und der Beherrschung eines unwahrscheinlichen Störfalls
wurde gemeinsam mit Sachverständigen ein Konzept erstellt, das auch den Behörden
vorliegt.
Dieses Konzept sieht vor, dass wir Sie, unsere Nachbarn und Mitbürger, unterrichten, welche
Sicherheitsmaßnahmen bei Eintritt eines Störfalls notwendig werden. Diese Sicherungsmaßnahmen
werden selbstverständlich regelmäßig von uns in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Stellen (Bsp. Feuerwehr) geprobt.
Wir betreiben das Logistikzentrum zum Umschlag von Werkstatt-, Montage- und Befestigungsartikel
für Handwerk und Industrie. Weiterhin besteht ein hochmodernes Gefahrstofflager,
in dem Aerosole (Spraydosen) und brennbare Flüssigkeiten in transportrechtlich zulässigen
Verpackungen gelagert werden.
Welche Stoffe werden gelagert?
In der Störfallverordnung werden die folgenden Stoffgruppen aufgeführt:
- P5c Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 2 oder 3, (Anhang 1, Nr. 1.2.5.3)
- P3a Aerosole (Anhang 1, Nr. 1.2.3.1)
- E1 Gewässergefährdend, Kategorie Akut 1 oder Chronisch 1 (Anhang 1, Nr. 1.3.1)
- E2 Gewässergefährdend, Kategorie Chronisch 2 (Anhang 1, Nr. 1.3.2)


Welche Risiken können von den Aerosolen und brennbaren Flüssigkeiten ausgehen?
Aerosole enthalten hochentzündliche Treibgase und Flüssigkeiten. Diese Stoffe sind nicht
als gesundheitsgefährlich eingestuft, sie verbrennen rückstandsfrei, ohne gefährliche
Brandgase.
Durch eine vorsorglich eingebaute permanente Inertisierung der Atmosphäre im Gefahrstofflager
(eine Absenkung der Sauerstoffkonzentration verringert die Möglichkeit von Bränden),
sowie eine frühzeitige Erkennung von brennbaren Gasen und Dämpfen und der unmittelbaren
Einleitung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen, ist die Entstehung von Bränden
wirksam verhindert.
Die permanente Inertisierung hat keinerlei Auswirkungen auf die Umgebung des Gefahrstofflagers.
In gleichem Maße geht von den gelagerten Flüssigkeiten keine Gefährdung außerhalb des
Gefahrstofflagers aus.
Das Auffangen der gewässergefährdenden Flüssigkeiten im Lager ist, durch entsprechende
zugelassene bauliche Maßnahmen, sichergestellt worden.
Wie sind wir auf einen Störfall vorbereitet?
Die Theo Förch GmbH & Co. KG hat im Falle einer Störung, gemeinsam mit den Behörden
abgestimmte Pläne vorbereitet, in denen alle Maßnahmen aufgeführt sind, um weitere
Auswirkungen auf den Standort Neuenstadt-Kochertürn einzuschränken.
- Konzept zur Verhinderung von Störfällen
- Betrieblicher Alarm und Gefahrenabwehrplan
- Feuerwehrplan
Wie werden Sie im Falle eines Störfalls informiert?
Durch entsprechende Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wie sollen Sie sich verhalten?
- Beachten Sie die Durchsagen und Anweisungen der Einsatzkräfte
- Bleiben Sie in geschlossenen Räumen und schließen Sie die Fenster
- Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus
- Benutzen Sie nicht unnötig das Festnetz- und/oder Mobiltelefon
- Bleiben Sie von der Unfallstelle fern
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen suchen Sie bitte den nächsten Arzt oder
Notdienst auf
- Achten Sie auf die Entwarnungsdurchsagen der Einsatzkräfte
Der Überwachungsplan und Informationen zum Überwachungsprogramm sowie die Information
zu letzten Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion am 19.12.2018) erhalten Sie
beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Tel.: 0711/904-0
Abteilung5@rps.bwl.de
Wenn Sie noch weitere Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Für Hinweise und Anregungen ihrerseits sind wir Ihnen dankbar.
Theo Förch GmbH und Co. KG
Theo-Förch-Straße 11-15,
74196 Neuenstadt-Kochertürn
Tel: 07139/95-0
Veröffentlichung gemäß § 8a der Störfallverordnung